Warum ist Hafenstaatkontrolle keine Genehmigungsvoraussetzung für Transportgenehmigung ? Wann soll § 4 AtG diesbezüglich endlich geändert werden ? Warum ist die Schiffskontrolle (z.B. Pacific Grebe) so intransparent ?

Sehr geehrter Herr Meyer-Ott,

verantwortlich für Organisation und Durchführung der Transporte sind und bleiben die Abfallverursacher, also die Energieversorgungsunternehmen mit ihrer Tochter GNS Gesellschaft für Nuklear-Service. Informationen zu den Sicherheitsnachweisen für den Transport an den Standort Biblis finden Sie auf dem Rückführungs-Portal der GNS:
https://rueckfuehrung.gns.de/language=de/31583/haeufige-fragen#anchor-R%C3%BCckf%C3%BChrung

Darüber hinaus hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde bei der Erteilung der atomrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am BGZ-Standort Biblis alle erforderlichen Sicherheitsfragen bewertet.

Die BGZ hat als Betreiberin des Zwischenlagers Biblis während des Genehmigungsprozesses den Nachweis erbracht, dass die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes jederzeit vollständig erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.