Wie sehen die Zuständigkeiten zwischen BGE - BGZ - BMU - EVU aus. Wer ist für die Gebinde ab wann verantwortlich. Wer ist bis wann für die Gebindedokumentation verantwortlich.

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir der Reihe nach beantworten möchten:

Wie sehen die Zuständigkeiten zwischen BGE – BGZ – BMU – EVU aus?

Die EVU sind als Abfallverursacher verantwortlich für den Betrieb, die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke. Zudem sind sie für die Konditionierung (Sammelbegriff für Prozesse wie Zementieren, Eindampfen, Zerkleinern, Verpressen) der dabei anfallenden Abfälle sowie das Verpacken der Abfälle in Behältern zu endlagerfähigen Abfallgebinden zuständig.

Die BGZ ist verantwortlich für die sichere Zwischenlagerung der Abfallgebinde sowie für deren Abgabe an das jeweilige Endlager. Die BGZ betreibt an insgesamt 17 Standorten Zwischenlager sowohl für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, als auch für hochradioaktive Abfälle.

Die BGE ist zuständig für die Standortsuche und die Errichtung sowie den Betrieb der Endlager für radioaktive Abfälle. Weiterhin obliegt der BGE die Prüfung der Abfallgebinde gemäß den Annahmebedingungen des Endlagers (radiologische und stoffliche Produktkontrolle).

Das BMU (jetzt BMUV) ist u.a. zuständig für das Themenfeld nukleare Sicherheit. Es ist der Gesellschafter der BGZ und der BGE und im Hinblick auf die nukleare Entsorgung verantwortlich für das Vorbereiten gesetzlicher Regelungen. Es erarbeitet in diesem Zusammenhang Gesetzesentwürfe und Verordnungen. Das Ministerium legt zudem Forschungsprogramme auf und vertritt die Bundesrepublik Deutschland in der EU sowie bei internationalen Organisationen.

Wer ist für die Gebinde ab wann verantwortlich?

Die EVU sind für die Gebinde bis zum Eigentumsübertrag an den Bund zuständig. Ab diesem Zeitpunkt trägt die BGZ als bundeseigene Gesellschaft die Verantwortung für die Abfallgebinde bis zur Abgabe an das jeweilige Endlager. Die BGE ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Einlagerung der Gebinde. Der Eigentumsübergang der Gebinde von BGZ an BGE erfolgt mit Anlieferung an das Endlager.

Wer ist bis wann für die Gebindedokumentation verantwortlich?

Die Gebindedokumentation wird üblicherweise als Abfallgebindedokumentation bezeichnet und besteht aus Angaben zum Behälter und dem darin verpackten Abfall. Der Behälterhersteller ist für die Erstellung der Fertigungsdokumentation des Behälters verantwortlich und übergibt diese mit Auslieferung des Behälters an den Eigentümer.

Der Eigentümer bzw. beauftragte Verwender ist für die Aufbewahrung und Pflege Dokumentation verantwortlich, die im Umgang mit dem Behälter geführt werden muss. Dies sind i.d.R. Aufzeichnungen zum Einsatz des Behälters, wiederkehrenden Prüfungen oder Austausch von Bauteilen, die in einer sogenannten Lebenslaufakte bzw. einem Prüfbuch zusammengefasst werden. Diese sind, wie auch die Fertigungsdokumentation, aufzubewahren.

Die Abfallgebindedokumentation (AGD) wird vom Abfallerzeuger (EVU) erstellt und durch die BGE bzw. beauftragte Sachverständige im Rahmen der Produktkontrolle im Hinblick auf die Annahmebedingungen des Endlagers geprüft. Nach dem Eigentumsübertrag eines Abfallgebindes auf den Bund wird die AGD an die BGZ übergeben und durch sie ggf. weiter gepflegt.

Im Rahmen des Eigentumsübertrags sind alle relevanten Daten an die BGZ zu übergeben, die für die Ablieferung der Abfallgebinde an das Endlager benötigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

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