Besitzt die BGZ als Gesellschaft des Bundes die Dienstherrenfähigkeit, darf Sie also Beamte beschäftigen?

Sehr geehrter Herr Teske,

als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes besitzt die BGZ keine Dienstherrenfähigkeit im Sinne des § 2 Bundesbeamtengesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.