Eine Vorbemerkung zu Ihren Fragen: Das Endlager Konrad ist seit dem Jahr 2007 genehmigt. Die wesentlichen Einlagerungsbedingungen finden sie hier. Über das Endlager selber können Sie sich umfangreich auf der Website der BGE informieren, die das Endlager derzeit errichten lässt und betreiben wird. Derzeit sind die für die Einlagerung im Schacht Konrad vorgesehenen Abfälle in dezentralen Zwischenlagern gelagert. Diese Zwischenlager sind genehmigt und werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht. Dies gilt auch für die dort gelagerten Abfallbehälter, die die Annahmebedingungen der Zwischenlager einhalten müssen.
Zu Ihren einzelnen Fragen:
Zu 1./2. Bei der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen unterliegen die Bestimmungen zur Sicherung der Zwischenlager vor Eingriffen Dritter der Geheimhaltung.
Zu 3. Einen Überblick über die von der BGZ betriebenen Zwischenlager inklusive der aktuellen Belegung finden Sie hier. Einen Überblick über die Gesamtsituation radioaktiver Abfälle in Deutschland bietet die Internetseite des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Zu 4. Es handelt sich um schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Betrieb, Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken (wie z.B. Bauschutt, Maschinen- und Anlagenteile, Filter aber auch Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe oder Schutzanzüge) sowie aus Industrie, Forschung und Medizin.
Zu 5. Die Herkunft der Abfälle ist aus der Grafik auf unserer Internetseite ersichtlich. Eine Risikobewertung über die Einteilung nach schwach- und mittelradioaktiven Abfällen hinaus findet nicht statt. Diese Abfälle werden bzw. sind entsprechend ihrer chemischen, toxischen und radiologischen Eigenschaften in eigens dafür konstruierte Behälter sicher verpackt.
Zu 6. Siehe Antwort auf Frage 3.
Zu 7. Entfällt
Zu 8./9. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden für die Zwischenlager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sind die Bundesländer.
Zu 10. Nachdem die Entscheidung für den Standort Würgassen gefallen war, hat die BGZ ihre Entscheidung am 6. März 2020 auf einer Pressekonferenz in Würgassen erläutert. So war eine größtmögliche Information der Öffentlichkeit über die Medien gegeben. Wir kennen keinen besseren Weg, die Bevölkerung möglichst breit zu informieren. Wie es zur Entscheidung für den Standort Würgassen gekommen ist, können Sie hier nachvollziehen.
Zu 11. Die BGZ sieht im Nationale Begleitgremium (NBG) eine wichtige Institution, die die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle unterstützt.
Zu 12. Das NBG begleitet die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ziel dieser Suche ist es, den bestgeeignetsten – also sichersten – Standort für ein solches Endlager zu finden, um die hochradioaktiven Abfälle eine Million Jahre von der Umwelt abzuschirmen.
Das Logistikzentrum Konrad hat eine völlig andere Aufgabe und ist schon deshalb nicht mit der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle vergleichbar: Beim Logistikzentrum handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die Anforderungen an einen Standort für ein solches Logistikzentrum hat die Entsorgungskommission mit ihren Empfehlungen definiert. Nach diesen und zusätzlichen eigenen Kriterien hat die BGZ 28 potentielle Flächen untersucht. Neun davon erwiesen sich als grundsätzlich geeignet. Würgassen erwies sich unter diesen neun Standorten jedoch als am geeignetsten. Mit dem Logistikzentrum soll der Einlagerungsbetrieb im Endlager Konrad optimiert und verkürzt werden. Das Endlager Konrad ist abschließend genehmigt und wird 2027 in Betrieb gehen. Nach Ende der Betriebszeit des Endlagers Konrad endet auch die Betriebszeit des Logistikzentrums..
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team