Sehr geehrte Frau von Oppen,
für die verlängerte Zwischenlagerung sind Beteiligungsprozesse vorgesehen.
Diese finden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen statt. Sie sind obligatorisch, da die bisher genehmigten Zeiträume für die Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle um mehr als zehn Jahre verlängert werden.
Die BGZ wird zur verlängerten Zwischenlagerung außerdem eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in zahlreichen Dialogformaten durchführen, die wir bereits an allen Standorten etabliert haben.
Zur verlängerten Zwischenlagerung in Deutschland wird es schließlich auch eine Befassung des Deutschen Bundestages geben. Dies ist im Atomgesetz so vorgesehen.
Bereits heute führen wir den Dialog zur verlängerten Zwischenlagerung mit Ihnen und allen anderen Stakeholder*innen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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