Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
in der Tat ist die BGZ für politische Entscheidungen die falsche Ansprechpartnerin.
Unser Auftrag als Betreiberin von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle in Deutschland ist es, diese so lange sicher aufzubewahren, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Dabei sind für uns die einschlägigen Gesetze und Verordnungen wie etwa das Atomgesetz oder das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung handlungsleitend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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