Sehr geehrter Herr Neumann,
der Deutsche Bundestag hat durch den Beschluss des Standortauswahlgesetzes und das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben im Bereich der nuklearen Entsorgung und damit auch der Zwischenlagerung klar definiert.
Die BGZ betreibt als Gesellschaft in privater Rechtsform die Zwischenlager an insgesamt 16 Standorten. Während der jeweiligen Genehmigungsverfahren – etwa am Standort Biblis – hat die BGZ als Betreiberin den Nachweis erbracht, dass die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes jederzeit erfüllt werden.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) betrachtet als Genehmigungsbehörde alle erforderlichen Sicherheitsfragen. Dies beinhaltet auch den Schutz des Zwischenlagers vor terroristischen Angriffen.
Somit sind die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten fest umrissen und abgegrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
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Büro Berlin
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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