Lieber Herr Bürgermeister, leider besteht für die Behörde Genehmigungszwang nach AtG. Da muss der Betreiber vernünftige Konzepte vorlegen!

Sehr geehtre*r Fragensteller*in,

wir haben für den Betrieb der Kraftwerke – genauso wie für den Betrieb anderer Gewerbetreibender – Gewerbesteuer erhalten. Die Gewerbesteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Gemeinden, um Pflichtaufgaben wie Schulen, Kindergärten oder Straßen finanzieren zu können. Für den Betrieb des Zwischenlagers ist an uns bisher kein einziger Euro geflossen.

(Anmerk. der Redaktion): Diese Frage wurde von Bürgermeister Klaus beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.