Sehr geehrte Herr Ruwe,
um eine sichere Zwischenlagerung über den bislang genehmigten Zeitraum von 40 Jahren hinaus nachzuweisen, muss auch der Schutz der Zwischenlager gegen Angriffe von außen gewährleistet sein. Darunter fällt etwa der Schutz gegen kriminelle Handlungen oder terroristische Taten, den die BGZ an allen Zwischenlager-Standorten umsetzt.
Diese Sicherungsmaßnahmen werden bereits jetzt umfassend und kontinuierlich bewertet. Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bewerten die Schutzmaßnahmen der BGZ regelmäßig neu und legen dazu Richtlinien fest. Sofern erforderlich, werden die Maßnahmen an veränderte Bedrohungslagen angepasst.
Grundsätzlich bieten die Sicherungsmaßnahmen auch einen gewissen Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Armee eines anderen Staates können allerdings weder ein Staat noch ein Betreiber einer atomaren Anlage vornehmen oder gewährleisten.
Der beste langfristige Schutz für Mensch und Umwelt im Umgang mit radioaktiven Stoffen ist es, diese dauerhaft von Mensch und Umwelt zu isolieren. In Deutschland hat 2017 eine neue Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle begonnen. Zwischenlager müssen bis dahin einen möglichst umfassenden Schutz gegen denkbare Einwirkungen bieten, langfristig muss es das Ziel sein, Abfälle in tiefen geologischen Schichten zu lagern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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