Sehr geehrte Damen und Herren, meines Informationsstandes haben die Castoren eine Herstellerbedingte Garantie von 40 Jahren. Was passiert wen die 40 Jahre rum sind? Wird der Müll umgepackt in einen neuen Casor? Wenn ja, wo und wie? Und was passiert anschliessend mit dem alten Castor? Der is dann ja wohl kontaminiert. Wenn Sie mir dies beantworten könnten wäre mir sehr geholfen. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Ratzenböck,

die häufig im Zusammenhang mit Transport- und Lagerbehältern des Typs CASTOR® in Deutschland genannten 40 Jahre beziehen sich auf die Aufbewahrungsgenehmigungen der Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle. Diese sind auf 40 Jahre befristet. Für diesen Zeitraum ist die Einhaltung der Schutzziele nachgewiesen.

Die Überschreitung der bisher sicherheitstechnisch bewerteten Zeitspanne bedeutet nicht, dass die technische Lebensdauer der Behälter überschritten ist.

Da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle frühestens zur Mitte des Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen soll, reichen die ursprünglich auf 40 Jahre befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager nicht aus. Wir werden rechtzeitig neue Genehmigungen beantragen und die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nach dem dann geltenden Stand von Wissenschaft und Technik nachweisen.

Dazu hat die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm erarbeitet, das Sie sich hier herunterladen können: https://bgz.de/wp-content/uploads/2022/05/Das-Forschungsprogramm-der-BGZ.pdf

Ein Umverpacken in einen anderen Behälter ist für die verlängerte Zwischenlagerung nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.