Sehr geehrter Herr Ratzenböck,
die häufig im Zusammenhang mit Transport- und Lagerbehältern des Typs CASTOR® in Deutschland genannten 40 Jahre beziehen sich auf die Aufbewahrungsgenehmigungen der Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle. Diese sind auf 40 Jahre befristet. Für diesen Zeitraum ist die Einhaltung der Schutzziele nachgewiesen.
Die Überschreitung der bisher sicherheitstechnisch bewerteten Zeitspanne bedeutet nicht, dass die technische Lebensdauer der Behälter überschritten ist.
Da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle frühestens zur Mitte des Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen soll, reichen die ursprünglich auf 40 Jahre befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager nicht aus. Wir werden rechtzeitig neue Genehmigungen beantragen und die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nach dem dann geltenden Stand von Wissenschaft und Technik nachweisen.
Dazu hat die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm erarbeitet, das Sie sich hier herunterladen können: https://bgz.de/wp-content/uploads/2022/05/Das-Forschungsprogramm-der-BGZ.pdf
Ein Umverpacken in einen anderen Behälter ist für die verlängerte Zwischenlagerung nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
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Büro Berlin
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