Sehr geehrte Frau Piepenköther,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Besetzung der BGZ-Geschäftsführung ist rechtens.
Das Führungspositionengesetz schreibt ab dem 01.08.2022 eine verbindliche Geschlechterquote bei der Besetzung von Vorstandspositionen vor, die dann für die BGZ maßgeblich ist.
Diese gesetzliche Regelung gilt für Neubesetzungen und greift nicht in bereits bestehende Verträge ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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