Wenn der BUND die Klage gegen die Einlagerung in Biblis gewinnt, kann keine Einlagerung woanders erfolgen. Dies gibt gute Ansätze für eine einstweilige Verfügung durch Niederaichbach. Und die sicherste Lösung ist immer die cleverste.

Sehr geehrter Herr Neumann,

im Rahmen der Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager Biblis hat die BGZ ein Konzept zur Gewährleistung der Abtransportierbarkeit der CASTOR-Behälter vom Typ HAW28M vorgestellt. Wir sind überzeugt, dass dieses Konzept tragfähig ist.

Es wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Genehmigungsverfahren bestätigt.

Darüber hinaus respektiert die BGZ, dass behördliche Entscheidungen vor Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Das ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team

Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Forum Zwischenlagerung.