Sehr geehrte Frau K.,
die wesentlichen Einlagerungsbedingungen für Schacht Konrad finden Sie hier. In dem Dokument sind auch die zulässigen Transport- und Lagerbehälter verzeichnet. Von der Endlagerung ausgeschlossen sind alle Behälter, die den genannten Bedingungen nicht entsprechen. Nach Angaben der BGE als Betreibergesellschaft des Endlagers Konrad ist der im Bau befindliche Schacht 2 für den Transport der Abfallbehälter unter Tage geplant. Details dazu finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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