[Anm. der Redaktion: Diese Frage wurde im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung am 9. Juni 2020 gestellt. Da der zeitliche Rahmen der Veranstaltung begrenzt war, beantworten wir sie nachträglich an dieser Stelle.]
Eine Kontamination des Logistikzentrums mit radioaktiven Partikeln schließen wir aus. Alle Abfallbehälter werden vor ihrer Annahme entsprechend kontrolliert. Die von den Abfällen ausgehende radioaktive Strahlung führt nicht zu einer Kontamination des Gebäudes. Eine Aktivierung (umgangssprachlich „Verstrahlung“ genannt) von Einrichtungsgegenständen oder der Halle selber findet nicht statt, da keine Neutronenstrahlung vorhanden ist. Die Halle ist also nach Ende der Nutzung für das Logistikzentrum problemlos für vielerlei Zwecke einsetzbar, so dies gewollt ist. Anderenfalls bauen wir die Halle zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
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