Es ist nicht länger hinnehmbar, dass nicht einmal diese “Härtungsmaßnahme” in Gorleben vorgenommen wurde.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass nicht einmal diese “Härtungsmaßnahme” in Gorleben vorgenommen wurde.
Sehr geehrter Herr Ehmke,
für den Bau der Schutzwand lag sowohl die Genehmigung nach dem Atomgesetz als auch die Genehmigung nach der niedersächsischen Landesbauordnung seit 2018 vor.
Vor dem Baubeginn mussten noch Detailfragen mit der zuständigen Baubehörde besprochen werden. Die Baubehörde hat der BGZ nun den noch ausstehenden erforderlichen Bescheid erteilt, der unter anderem für den Bau der Schutzwand notwendig ist. Die BGZ kann nun das weitere Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen einleiten. Der Baubeginn wird dann voraussichtlich Ende 2022 / Anfang 2023 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BGZ-Team
Hauptsitz
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